Ein Mund-Nasen-Schutz ist eine zur Zeit anerkannte Maßnahme in der Corona-Pandemiebekämpfung. Es gibt keine Belege für eine gesundheitliche Schädigung durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auch nicht bei Kindern.
Allgemeine Maßnahmen, wie die Abstandsregelung und die Kontaktbeschränkungen nach den Auflagen der Bundes- und Länderbehörden sind wichtig zur Pandemiebegrenzung.
Atteste zur Befreiung z .B. vom Mund-Nasen-Schutz sind nur nach sorgfältiger individueller Beurteilung der zugrundeliegenden Erkrankung des Patienten möglich.
Befindlichkeitsstörungen oder eine generelle Ablehnung des MNS sind kein Grund für ärztlich attestierte medizinisch begründete Ausnahmen.