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Kontakt

Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin

Michael Goldner

Dr. Ulrich Seufzer

Simon Pröger (Arzt in Anstellung)

Dr. Maren Wittig (Ärztin in Anstellung)

 

Vorstadt 3, 67269 Grünstadt

Telefon
Fax
06359 - 9 22 54

Hier finden Sie uns !

Kinder- und Jugendarztpraxis:

Vorstadt 3, 67269 Grünstadt

Haben Sie ihren nächsten Besuch schon geplant ?

Bitte rufen Sie zur Terminvergabe zu den Öffnungszeiten unserer Praxis unter 06359 / 820 88 an.

Praxiszeiten:

Bitte rufen Sie zur Terminvergabe zu den Öffnungszeiten unserer Praxis unter 06359 / 820 88 an.

Bei Notfällen Rettungsdienst / Notarzt: 112

 

Ausserhalb Praxisöffnungszeiten:

 

Bereitschaftsdienstzentrale Grünstadt

(Westring 55, Grünstadt) am Kreiskrankenhaus Grünstadt

Telefon: 116 117

 

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do:

19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr

Mi: 14 Uhr bis Folgetag 7 Uhr

Wochenende und Feiertage:

7 Uhr bis Folgetag 7 Uhr

 

Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst

Steiermarkstraße 12a, Ludwigshafen

Öffnungszeiten

Sa, So, Feiertage:

9 Uhr bis 21 Uhr

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Rheinland-Pfalz

 

Dr. Ulrich Seufzer
Geschrieben von: Dr. Ulrich Seufzer
Mi., 08.02.2023 - 17:30
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung

Anika

Herzlichen Glückwunsch an Anika Pilz zu Ihrer bestandenen Prüfung als medizinische Fachangestellte mit der Bestnote "Sehr Gut" als eine der Besten in RLP!

Dr. Ulrich Seufzer
Geschrieben von: Dr. Ulrich Seufzer
Fr., 12.08.2022 - 15:00
Wir freuen uns zwei neue Ärzte im Team zu haben

 

A.Hofman Frau Amrei Hofman, seit 1. Juli 2022 bei uns. Im letzten Ausbildungsjahr zur Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin.

 

 

 

 

 

S. Pröger Herr Simon Pröger, seit 1. Juli 2022 bei uns. Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

Dr. Ulrich Seufzer
Geschrieben von: Dr. Ulrich Seufzer
Do., 26.11.2020 - 19:49
Mund-Nasen-Schutz bei Kindern

Ein Mund-Nasen-Schutz ist eine zur Zeit anerkannte Maßnahme in der Corona-Pandemiebekämpfung. Es gibt keine Belege für eine gesundheitliche Schädigung durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auch nicht bei Kindern.

Allgemeine Maßnahmen, wie die Abstandsregelung und die Kontaktbeschränkungen nach den Auflagen der Bundes- und Länderbehörden sind wichtig zur Pandemiebegrenzung.

Atteste zur Befreiung z .B. vom Mund-Nasen-Schutz sind nur nach sorgfältiger individueller Beurteilung der zugrundeliegenden Erkrankung des Patienten möglich.
Befindlichkeitsstörungen oder eine generelle Ablehnung des MNS sind kein Grund für ärztlich attestierte medizinisch begründete Ausnahmen.

 

 

Dr. Ulrich Seufzer
Geschrieben von: Dr. Ulrich Seufzer
Di., 21.05.2019 - 19:38
Infektionen - Infos in diversen Sprachen

Sehr oft haben wir Fragen von Eltern, Kindergärten, Schulen etc. zu verschiedensten infektiösen Erkrankungen:

hier gibt es Informationen ( Ansteckungswege, Behandlung, Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen usw.)

zu den verschiedensten Infektionserkrankungen, z.B. Masern, Scharlach, Krätze usw.

in unterschiedlichen Sprachen!